Durch die Entwicklung spezieller Nährmedien wurde es vor einigen Jahren möglich, Embryonen in vitro bis zum Blastozystenstadium zu kultivieren. Dies ist meist am 5. oder 6. Tag nach der Eizellentnahme und Befruchtung der Fall. Eine Blastozystenkultur ist in Deutschland möglich und erlaubt und wird auch im CERF bei Bedarf bzw. nach Absprache durchgeführt.
Davon abzugrenzen ist die Blastozystenselektion, wobei viele Embryonen über 5-6 Tage kultiviert werden, um dann die am besten entwickelte/n Blastozyste/n in die Gebärmutter einzusetzen. Bei dieser Methode entstehen, besonders bei jungen Frauen, viele überzählige Embryonen, was mit dem Embryonenschutzgesetz nicht vereinbar ist.
Dieses Thema ist relativ komplex, daher werden wir darüber ausführlich im Aufklärungsgespräch mit Ihnen sprechen.