Kosten der Kinderwunschbehandlung
Ein nicht unwesentlicher Punkt stellt die Frage der Kostenübernahme für die reproduktionsmedizinischen Maßnahmen dar. Hier gelten spezielle Bedingungen für die intrauterine Insemination und für die IVF und IVF-ICSI-Therapie.
Gesetzlich versicherte Patienten
- der ärztlichen Behandlung
- der Medikamente
- des Verbrauchsmaterials.
- Das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Der Anspruch endet am 40. Geburtstag der Frau und am 50. Geburtstag des Mannes.
- Keine Sterilisation bei einem der Partner.
- Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungs- und Kostenplan vorzulegen.
- IVF-ICSI: Vorlage einer Bescheinigung von einem Andrologen, daß eine andrologische Untersuchung erfolgt ist.
Leistung | Anzahl | Eigenanteil |
Insemination beim Spontanzyklus | 8 | ca. 130€ |
Insemination mit Hormonstimulation | 3 | ca. 500€ |
In-vitro-Fertilisation (IVF) | 3 | ca.1500€ |
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (IVF-ICSI) | 3 | ca. 1800€ |
Privat versicherte Patienten
- das Kinderwunschpaar miteinander verheiratet ist,
- die Ehefrau das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- bei der Frau keine Eileiter- und beim Mann keine Samenleiterunterbindung durchgeführt wurde.
Für Paare mit Mischkalkulation (privat + gesetzlich versichert)
Bei Mischkonstellationen der Krankenversicherung sind verschiedene Konstellationen möglich, z. B. ist der privat versicherte Ehemann Verursacher der ungewollten Kinderlosigkeit infolge einer signifikanten Einschränkung des Spermiogramms, so ist laut Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) die private Krankenversicherung des Partners zahlungspflichtig.
Deutlich komplizierter gestalltet sich folgende Konstellation: Ist der Ehemann privat versichert und die Ehefrau gesetzlich versichert und besteht zusätzlich auch eine medizinische Mischsituation, d. h. beide Partner sind medizinisch Mitverursacher, dann werden z. B. bei einem IVF-ICSI-Verfahren der IVF-Anteil inkl. Medikamente über die Frau (i. S. des o. g. 50 %-igen Verfahrens bei der GKV) und das ICSI-Zusatzverfahren über den Mann (privatärztlich) abgerechnet. Bei privaten Krankenversicherungen werden in der Regel die Kosten komplett übernommen. Jedoch benötigt der Patient vorher eine verbindliche Kostenzusage der PKV.