Gespeichert von admin am/um Fr. 25.03.2011, 11:22Uhr
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
als besonderen Service bieten wir Ihnen an, das Folgerezept in Zukunft online bestellen zu können.
Falls Sie gesetztlich versichert sind, müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Sie müssen im selben Quartal bereits in unserer Praxis gewesen sein.
- Die Versicherungskarte muss eingelesen worden sein oder ein aktueller Überweisungsschein vorliegen.
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, werden wir Ihnen das Rezept umgehend bereitstellen.
Wir möchten Sie um Verständnis dafür bitten, dass für Neuverordnungen, ein Medikamentenwechsel o.ä. ein persönlicher Termin in unserer Praxis notwendig ist.
Quartal: I. 01.01.-31.03.
Quartal lI. 01.04.-30.06.
Quartal III. 01.07.-30.09.
Quartal IV. 01.10.-31.12.
Quartal IV. 01.10.-31.12.